Agieren statt reagieren
Integrierter Waldschutz

Vorbeugen, Schützen und Bekämpfen sind die Instrumente des Waldschutzes. Der Schwerpunkt des integrierten Waldschutzes liegt auf waldbaulichen Maßnahmen. Ziel ist es, die Selbstregulierungskraft des Waldes zu fördern und die Gefahr von Waldschäden zu verringern. Benötigt wird dazu eine Struktur- und Artenzusammensetzung, die sich schädigenden Einflüssen widersetzt und deren Ausbreitung unterbindet. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll so auf ein Minimum reduziert werden.

Der Aufbau von strukturreichen Mischbeständen verteilt die unvermeidlichen Risiken auf verschiedene Baumarten und mindert die wirtschaftlichen und ökologischen Folgen im Schadensfall.

Maßnahmen des integrierten Waldschutzes und des naturnahen Waldbaus

Eine Vielfalt an Baumarten verteilt das Risiko von Waldschäden

  • Bei Ausfall einer Baumart werden Lücken des Bestandes wieder geschlossen

Standortgerechte Baumarten und angepasstes Pflanzgut sind optimal an die natürlichen Gegebenheiten angepasst

  • Gute Wurzelausbildung garantiert Stabilität
  • Hohe Vitalität stärkt die Bäume und senkt die Gefahr von Insektenbefall

Struktureiche Wälder fördern die tierische und pflanzliche Artenvielfalt

  • Bessere Lebensräume für Gegenspieler von Schadinsekten

Nutzung der Naturverjüngung

  • Gute Anpassung des Baumes an den Standort und optimale Wurzelbildung

Aufwuchs der Verjüngung unter Altschirm

  • Gemäßigtes Waldklima schützt junge Bäume vor Wetterextremen

Regelmäßige Pflege der Bestände um Stabilität und Vitalität zu steigern

  • Regelmäßige Durchforstungen ermöglichen den Bäumen ausreichend Standraum und sichern eine natürliche Verjüngung der Bäume

Pflegliche Behandlung des Waldes

  • Vermeidung von Wunden und Schäden an Bäumen, die als Eintrittspforte für Pilze und Insekten dienen können
  • Bodenschonende Waldarbeit durch Feinerschließung erhält die Leistungsfähigkeit des Bodens und der Wurzel

Regelmäßige Kontrollen

  • Kranke Bäume können früh erkannt und eine Verbreitung der Ursache unterbunden werden

Rechtliche Vorgaben des Waldschutzes

Bei der Bewirtschaftung des Waldes sollten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möglichst auf Pflanzenschutzmittel verzichten. Die gesetzlichen Vorgaben empfehlen für den Waldschutz insbesondere waldbauliche und biotechnische Maßnahmen, wenn Waldschäden bekämpft werden. So sind zum Beispiel geschädigte Bäume unverzüglich zu fällen und aus dem Wald zu entfernen, wenn Gefahren für umliegende Bäume und den Bestand bestehen.

Als Waldeigentümerin bzw. Waldeigentümer sind Sie verpflichtet, Ihre Wälder gegenüber Schadorganismen zu überwachen und diese zu bekämpfen.

Kommen Sie dem nicht nach, können Sie verpflichtet werden, entsprechende Maßnahmen unter wirtschaftlich vertretbaren und zumutbaren Bedingungen zu ergreifen. Bleiben Sie trotz dieser Aufforderung weiter inaktiv, sind die zuständigen Behörden berechtigt, entsprechende Maßnahmen selbst vor Ort durchzuführen oder eine Ersatzvornahme durch Dritte anzuordnen.

Kostenfreie Beratung

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können sich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und durch die Zuständige Försterin bzw. den zuständigen Förster vor Ort kostenfrei zu Themen und rechtlichen Hintergründen des Waldschutzes beraten lassen.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Verschiedene Pflanzenschutzmittel im Schrank

Pflanzenschutzmittel sollten nur die letzte Option sein.
(Foto: R. Petercord)

Der Pflanzenschutz hat stets nach den Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes zu erfolgen. Das heißt, wenn biologische, waldbauliche oder mechanische Maßnahmen zum Schutz vor Schadorganismen wirksam und wirtschaftlich vertretbar sind, so sind diese dem Einsatz chemischer Mittel vorzuziehen.

Ist der Einsatz von Pfanzenschutzmitteln nicht zu umgehen, so hat dieser gemäß den Regeln der "guten Fachlichen Praxis" sowie nach den spezifischen Anwendungsbestimmungen und -auflagen zu erfolgen. Es gehört ebenso zur guten fachlichen Praxis, dass Pflanzenschutzmaßnahmen nur von Personen durchgeführt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen. Der Nachweis der Sachkunde muss durch eine amtliche Prüfung nachgewiesen werden.

Eine Ausnahme hierbei betrifft die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Wildschadensverhütung. Diese ist durch nichtberufliche Anwender auch ohne Sachkundenachweis möglich. Als Pflanzenschutzmittel zur Wildschadensverhütung im Forst gelten ausschließlich die Pflanzenschutzmittel, die In der Online-Datenbank des BLV in der Kategorie „Wirkungsbereich“ als Wildschadensverhütungsmittel aufgelistet sind.

Zudem ist zu beachten, dass berufliche Anwender den Einsatz von Pflanzenschutzmittel zu dokumentieren und für mindestens 3 Jahre aufzubewahren haben.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Eingesetzte Pflanzenschutzmittel müssen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen sein. Über aktuell zugelassene Pflanzenschutzmittel können Sie sich auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informieren.

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: N. Maushake)
Unser Tipp:

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.  

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