Die eigenen Vorstellungen konkret darstellen
Unternehmereinsatz im eigenen Wald

Als Waldbesitzerin bzw. Waldbesitzer wollen oder können Sie nicht immer alle Arbeiten im Wald eigenständig durchführen. Oftmals ist es sogar besser, sich von forstlichen Fachkräften bei der Bewirtschaftung des Waldes unterstützen zu lassen. Die Arbeitsaufträge sollten immer schriftlich ausgegeben werden und die Aufgaben so konkret wie möglich beschrieben werden. Wer möchte, kann auch gleich alle Arbeiten im Rahmen eines Waldpflegevertrages vergeben.

Forstspezialmaschine mit Baumstamm im Sägekopf auf einer RückegasseZoombild vorhanden

Ohne Forstunternehmen ist der Einsatz von Forstmaschinen für Waldbesitzende kaum möglich
(Foto: J. Böhm)

Um erfahrene Fachkräfte und forstliche Dienstleister zu finden, können Sie sich Unterstützung bei den Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzenden holen. Alternativ ermöglicht Ihnen die Forstunternehmerdatenbank der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, selbst nach einem für Sie passenden Forstprofi aus Ihrer Umgebung zu suchen. Wenn Sie Hilfe bei der Auftrags- und Vertragsgestaltung wünschen, können Sie sich auch an die Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzenden wenden.

Mittels Sammelaufträgen können Sie gemeinsam mit anderen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern ein Forstunternehmen beauftragen. Dies spart Zeit und Geld.

Um die Preise vergleichen zu können, sollten Sie sich immer von mehreren Unternehmern ein Angebot für die anstehenden Arbeiten unterbreiten lassen. Es empfiehlt sich, immer mit zertifizierten Forstunternehmen zusammenzuarbeiten, insbesondere wenn Ihr Wald selbst zertifiziert ist und besonderen Standards unterliegt.

Waldpflegeverträge

Unterschriebener Waldpflegevertrag auf hölzerner Tischplatte

Waldpflegevertrag
(Foto: T. Bosch)

Wer aus räumlichen, zeitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, seinen Wald eigenständig zu bewirtschaften, kann einen Waldpflegevertrag abschließen. Diesen bieten insbesondere die Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften, sowie forstliche Dienstleister an.

Die Vertragsgestaltung kann dabei ganz individuell auf Sie als Waldbesitzerin bzw. Waldbesitzer abgestimmt werden. Sie geben die Ziele für Ihren Wald vor und legen gemeinsam mit der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer fest, welche Aufgaben übernommen werden. Einzelne Maßnahmen sollten immer vorab mit Ihnen besprochen und nach Ihren Wünschen umgesetzt werden.

Arbeitsauftrag und Vertrag mit Unternehmern

Wenn Sie einen Forstunternehmen auf Ihren Waldflächen einsetzen, möchten Sie, dass alles nach ihren Vorstellungen erledigt wird. Mit einem Arbeitsauftrag beschreiben Sie die Aufgaben und Ihre Vorstellungen so konkret wie möglich und vermeiden dadurch böse Überraschungen. Dieser ist dann Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Unternehmer.
Der Vertrag zwischen Waldbesitzerin bzw. Waldbesitzer und Unternehmen sollte immer schriftlich geschlossen werden. Dies schafft Rechtssicherheit bei späteren Unstimmigkeiten und entspricht den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.

Was gehört alles in den Arbeitsauftrag?

Beantworten Sie in einem Arbeitsauftrag am besten die folgenden Fragen. Besprechen Sie diese auch vorab mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer und lassen Sie sich bei Bedarf von Ihrer Försterin bzw. Ihrem Förster beraten.

  • Wer ist an den Arbeiten beteiligt und dafür verantwortlich?
    • z.B. Firma, Waldarbeiter, Subunternehmer
  • Welche waldbaulichen Ziele verfolgen Sie auf der betreffenden Fläche?
    • z.B.: Stabilität des Bestandes verbessern, Mischbestand begründen
  • Was soll genau gemacht werden?
    • z.B.: Holzernte, Pflanzung, Durchforstung
  • Wie soll es durchgeführt werden?
    • z.B.: Motorsäge, Harvester, Pflanzverfahren
  • Wo erfolgt der Eingriff?
    • z.B.: Bestand, Fläche, Flurkarte, Einweisung der Waldarbeiter durch den/die Waldbesitzer/in
  • Welchen Umfang haben die Arbeiten?
    • z.B.: Holzmenge in Festmeter, Fläche in Hektar, Pflanzumfang
  • Wann findet der Einsatz statt und wie lange dauert er?
    • z.B.: Termin, Arbeitsbeginn und Arbeitsende
  • Was gilt es besonders zu beachten?
    • z.B.: Besondere Gefahrensituationen, Arbeitssicherheit, sonstige Besonderheiten und Wünsche, Schutzwald
Inhalte eines Vertrages für den Unternehmereinsatz im eigenen Wald

Regeln Sie folgende Punkte schriftlich in einem Vertrag mit dem beauftragten Unternehmen:

  • Vertretung der Vertragsparteien
  • fachliche und körperliche Anforderungen an die eingesetzten Arbeitskräfte
  • eingesetzte Arbeitsmittel müssen FPA-, GS- oder CE-geprüft sein
  • Arbeitssicherheit und Verkehrssicherung
  • Befahren von Wegen, Feuererlaubnis, Aufstellen von Waldarbeiterschutzwagen, Abfallbeseitigung
  • Einsatz von Subunternehmern
  • Durchführung der Arbeiten und Umfang der Leistungen
  • Regelung der Weisungsbefugnis
  • Abnahme und Feststellen der erbrachten Leistung
  • Haftung
  • Außerordentliche Kündigung, zum Beispiel bei Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften
  • Ahndung von Verstößen und Vertragsstrafen
  • Zertifizierung der Unternehmer

Checklisten zum Unternehmereinsatz

Bevor die Waldarbeiten beginnen, sollten Sie unbedingt den Einsatz mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer noch einmal durchsprechen. Sind die Arbeiten abgeschlossen, können Sie die korrekte Ausführung zum Beispiel mittels einer Checkliste überprüfen.
Checkliste vor dem Unternehmereinsatz

Ein Unternehmereinsatz will gut geplant sein. Daher ist es empfehlenswert, die wichtigsten Aspekte mittels einer Checkliste vorab zu prüfen. Je nachdem, welche Arbeiten durchgeführt werden, können einige Punkte der Liste entfallen.

  • Angebote verschiedener Unternehmer einholen
  • Arbeitsauftrag und Vertrag vorbereiten und unterzeichnen
  • Waldarbeiten vorbereiten (wenn dies nicht der Unternehmer übernimmt)
    • Holzeinschlag: Grenzen und Rückegasse, sowie zu entnehmende Bäume markieren
    • Pflanzung: Fläche markieren, Pflanzen bestellen
  • Zugang und Zufahrtswege sichern
  • Lagerplätze für zum Beispiel Pflanzen oder Holz prüfen und festlegen
  • Vermarktung des anfallenden Holzes sichern
  • Forstunternehmer vor Ort einweisen
Checkliste nach dem Unternehmereinsatz

Hat der Forstunternehmer die Arbeiten abgeschlossen, sollten Sie die erbrachte Leistung überprüfen. Je nachdem, welche Arbeiten durchgeführt werden, können einige Punkte der Liste entfallen.

  • Arbeitsqualität
    • Korrekte Ausführung der Arbeiten nach Ihren Vorstellungen (Arbeitsauftrag)
    • Vollständige Ausführung der Arbeiten (Arbeitsauftrag)
    • Schäden am verbleibenden Waldbestand, beziehungsweise, benachbarten Bäumen oder Grundstücken in Fremdbesitz
    • Schäden an Wegen, Gräben, Böschungen, Rückegassen
    • Terminplan eingehalten
  • Bodenschutz (insbesondere nach Holzernte und Durchforstung)
    • Einhaltung der Fahrtrassen
    • Aufbau einer Reisigmatte
    • Schäden an Rückegassen
    • Keine tiefen Fahrspuren oder sonstige Schäden an den Rückegassen
  • Umweltschutz
    • Schäden an Umwelt und Natur durch Betriebsstoffe
    • Sonstige Umweltschäden
  • Arbeits- und Unfallschutz
    • Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
    • Verkehrssicherung

Sicherheit beim Unternehmereinsatz

Waldweg ist mit einen Banner mit der Aufschrift "Stop! Forstarbeiten! Lebensgefahr!" versperrtZoombild vorhanden

Abgesperrter Waldweg
(Foto: J. Böhm)

Grundsätzlich ist für den Arbeitsschutz und die Verkehrssicherung das beauftragte Unternehmen verantwortlich.

Als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber sind Sie aber dazu verpflichtet, die Unternehmerin bzw. den Unternehmer hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zu überwachen und bei allen Fragen zum Arbeitsschutz zu unterstützen. Sie können diese Aufgaben und Pflichten im Rahmen eines Waldpflegevertrages an die Fachleute übertragen. Sinnvoll ist dies jedoch nur, wenn diese über eine umfassende, forstliche Ausbildung verfügen.

Wenn Sie Fragen zur Arbeitssicherheit haben, wenden Sie sich an Ihre Beratungsförsterin bzw. Ihren Beratungsförster oder an Ihre Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

Sicherheit im Wald

Gesetzliche Verpflichtungen von Waldbesitzenden und Forstunternehmern

Die Waldbesitzerin bzw. der Waldbesitzer ist gesetzlich verpflichtet,

  • die Unternehmerin bzw. den Unternehmer schriftlich zu verpflichten, die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) einzuhalten, zum Beispiel als Vereinbarung im Werkvertrag und Arbeitsauftrag,
  • die Einhaltung der UVV während der laufenden Arbeiten zu kontrollieren,
  • die Unternehmwein bzw. den Unternehmer bei der Beurteilung betriebsspezifischer Gefahren und bei der Sicherstellung der Ersten Hilfe, wie beispielsweise der Rettungskette Forst, zu unterstützen.

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet

  • die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren Arbeitsablauf zu schaffen, zu erhalten und zu überwachen,
  • sachkundige und geeignete Arbeitskräfte einzusetzen,
  • eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder eine entsprechende Unfallversicherung abzuschließen,
  • einen Aufsichtsführenden vor Ort schriftlich zu bestimmen,
  • die eingesetzten Arbeitskräfte in den Bestimmungen des Arbeitsschutzes zu unterweisen,
  • eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: N. Maushake)
Unser Tipp:

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.  

Försterfinder

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