Die Förderung von Waldbesitzern und Waldbesitzerinnen bei der Bewirtschaftung Ihrer Wälder soll unkompliziert und zügig abgewickelt werden. Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten zur finanziellen Förderung.
Wenn Sie staatliche Fördermittel aus den forstlichen Förderprogrammen beantragen wollen, müssen Sie zum Beispiel folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben Fragen zu Ihrem Wald oder planen schon konkrete Maßnahmen, für die Sie staatliche Fördermittel beantragen wollen?
Sie haben nach dem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Försterin bzw. Ihrem Förster beschlossen, Fördermittel für geplante Maßnahmen zu beantragen.
Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen notwendigen Unterlagen abgesandt haben, bekommen Sie ein Schreiben mit der Bewilligung der Maßnahmen.
Beginnen Sie erst mit Ihrer Maßnahme, wenn Sie die offizielle Bewilligung vom Amt erhalten haben.
Wenn Sie die beantragten Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen haben, senden Sie eine Fertigstellungsanzeige an Ihre Försterin bzw. Ihren Förster. Das Formblatt für die Fertigstellungsanzeige erhalten Sie zusammen mit der Bewilligung.
Vermerken und begründen Sie unbedingt, wenn die Maßnahme anders als in der Bewilligung festgelegt umgesetzt wurde!
Sobald Ihre Fertigstellungsanzeige am Amt vorliegt, wird dort geprüft, ob Sie die Maßnahmen entsprechend dem gemeinsam erstellten Arbeits- und Kulturplan abgewickelt und umgesetzt haben. Wenn keine Abweichungen von den vereinbarten Maßnahmen festgestellt werden, werden Ihnen die gewährten Fördermittel umgehend überwiesen.
Bei folgenden Punkten kann keine forstliche Förderung gewährt werden:
Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.