Die drei Säulen des Jagdwesens
Bedeutung der Jagd

Die Bedeutung der Jagd im 21. Jahrhundert geht weit über die reine Erlegung des Wildes hinaus.
So fußt das Jagdwesen heutzutage auf drei grundlegenden Säulen:

  1. Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen als Ausfluss des Eigentumsrechts
  2. Schutz des Wildes und seiner Lebensräume
  3. Regulation von Wildbeständen zum Interessensausgleich

Mischwald mit einem Ansitz für Jäger (Foto: J. Böhm)

Die Aufgaben einer zeitgemäßen Jagd sind entsprechend vielschichtig und zielen auf Mensch, Wild und Kulturlandschaft gleichermaßen ab. Dies wird auch offensichtlich, wenn man sich die im Bayerischen Jagdgesetz formulierten Hegeziele vor Augen führt.

Demnach soll die Jagd heutzutage insbesondere dazu dienen:

Einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern.

Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst-, und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst zu vermeiden, insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortsgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.

Die jagdlichen Interessen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit den Belangen der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.

Grundsatz „Wald vor Wild“

Zaun aus Drahtgeflecht mit Holzpfosten um eine Fläche mit jungen WaldbäumenZoombild vorhanden

„Waldverjüngungsziel“: Verjüngung ohne Zaun
(Foto: J. Böhm)

Aufgrund der umfassenden Bedeutung unserer Wälder wird das Hegeziel im sogenannten „Waldverjüngungsziel“ noch weiter konkretisiert. Demnach soll die Bejagung insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Dabei geht es nicht um einen Wald ohne Wild, vielmehr soll eine Waldverjüngung auch ohne Zäune oder anderweitige teure Schutzmaßnahmen möglich sein.

Das Ziel der Waldverjüngung ohne Zaun kann aber nur erreicht werden, wenn die Waldverjüngung nicht durch zu hohe Wildbestände im Wachstum beeinträchtigt wird. Angepasste Wildbestände sind für das Aufwachsen der jungen Wälder, vor allem standortgerechter und möglichst naturnaher Mischwälder, eine Grundvoraussetzung.

Diesem Ziel trägt auch der Grundsatz „Wald vor Wild“ Rechnung, der 2005 im Waldgesetz für Bayern verankert wurde.

Gemeinsam an einem Strang ziehen

Die Jagd ist ein Spannungsfeld verschiedener Interessen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle betroffenen Akteure einen konstruktiven und partnerschaftlichen Umgang miteinander pflegen. Durch gemeinsame Diskussionen vor Ort können emotional geführte Debatten versachlicht werden. Die regelmäßige Durchführung gemeinsamer freiwilliger Revierbegänge oder die Anlage von Weiserflächen sind dafür besonders geeignet.

Grundlagen des Jagdrechts

Rechtliche Belange der Jagd werden durch verschiedene Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Freistaates Bayern geregelt. Ein wichtiges Ziel des Jagdrechts ist es, einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz des Grundeigentums, den Belangen des Allgemeinwohls und den jagdlichen Interessen herbeizuführen.

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: N. Maushake)
Unser Tipp:

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförster/innen helfen bei Fragen zur Jagd gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können auch Sie schnell Ihren zuständigen Förster finden. 

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