Setzen Sie sich als Waldeigentümerin bzw. Waldeigentümer für Ihre Ziele ein
Aktiv werden - Gemeinsam handeln

Als Waldbesitzerin bzw. Waldbesitzer haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, die Bejagung in Ihrer Jagdgenossenschaft aktiv mitzugestalten. So hat jede Jagdgenossin bzw. jeder Jagdgenosse ein Mitspracherecht in der Versammlung der Jagdgenossen und kann beispielsweise auf die Auswahl der Pächterinnen und Pächter und die Ausgestaltung des Jagdpachtvertrags oder die Art der Jagdnutzung einwirken.

Teilnahme an der Abschussplanung

Vier Personen diskutieren und vermessen in einem Waldbestand junge Fichten

(Foto: T. Bosch)

Im Rahmen des Abschussplanverfahrens gibt es zahlreiche Möglichkeiten wie sie sich informieren und einbringen können. So ist beispielsweise Ihre Teilnahme als Waldeigentümerin oder Waldeigentümer an den Außenaufnahmen der Verjüngungsinventur ausdrücklich erwünscht.

In den „grünen“ Hegegemeinschaften, in denen regelmäßig keine Revierweisen Aussagen erstellt werden, hat jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft ferner die Möglichkeit, die Erstellung einer Revierweisen Aussage für das jeweilige Jagdrevier zu beantragen.

Wird im Vorfeld der Erstellung der Revierweisen Aussage ein gemeinsamer Waldbegang durchgeführt, sollten Sie nach Möglichkeit daran teilnehmen und Ihre Erkenntnisse einfließen lassen. Im Rahmen der behördlichen Abschussplanung können Sie beantragen, von der Jagdbehörde als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen zu werden. Sie erhalten dann die Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

Weitere Informationen zu den Forstlichen Gutachten Externer Link

Gemeinsame freiwillige Revierbegänge

Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten vor Ort intensiv und regelmäßig mit dem Thema „Jagd und Waldverjüngung“ beschäftigen. Gemeinsame freiwillige Revierbegänge sind dazu besonders gut geeignet.

Vier Personen begutachten junge Buchenpflanzen im winterlichen Wald

(Foto: StMELF)

Die Revierbegänge werden in der Regel auf Initiative des Jagdvorstands zusammen mit dem Revierinhaber organisiert. Ziel dieser Begänge ist es, dass sich alle Beteiligten ein Bild über die jagdlichen, landwirtschaftlichen und forstlichen Verhältnisse verschaffen und bei Problemen Lösungen vor Ort finden, die dem Einzelfall gerecht werden.

Die eigenverantwortlich getroffenen Vereinbarungen können gerade auch während der laufenden Abschussplanperiode einer sachgerechten und effektiven Umsetzung der Abschusspläne dienen. Ihren Beratungsförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können Sie gerne mit einbinden.

Entwicklung der Waldverjüngung mit Weiserflächen beurteilen

Um die zum Thema Waldverjüngung häufig emotional geführten Diskussionen zu versachlichen, hat jeder Waldbesitzer die Möglichkeit, Weiserflächen in seinem Wald anzulegen. Weiserflächen sind ein einfaches Mittel um aufzuzeigen, wie groß das Verjüngungspotenzial von Waldbeständen ist, wie sich die Verjüngung vor Ort entwickelt und wie sie durch Schalenwildverbiss, andere Pflanzenfresser, das Wuchspotential des Standortes oder durch unterschiedliche Konkurrenzkraft anderer Pflanzen beeinflusst wird. Sie bestehen aus einer gezäunten Fläche – dem Weiserzaun – und einer benachbarten, ungeschützten Vergleichsfläche.

LWF Merkblatt 25 - Wildverbiss mit Weiserflächen beurteilen Externer Link

Schematische Darstellung Weiserzaun. Eine gezäunte Fläche und eine wenige Meter entfernte ungezäunte Fläche.

Funktionen in der Jagdgenossenschaft

Engagieren Sie sich ehrenamtlich in der Jagdgenossenschaft, insbesondere im Jagdvorstand.

Ein wichtiges Gremium: Die Jagdgenossenschaft

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: N. Maushake)
Unser Tipp:

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförster/innen helfen bei Fragen zu Revierbegängen und Weiserflächen gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können auch Sie schnell Ihren zuständigen Förster finden.  

Ihr Förster vor Ort