Förderwegweiser
Marktstrukturförderung
Die Marktstrukturförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft stärken.
Unterstützt werden alle Investitionen, die der Verbesserung von Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen: Von der Erfassung, Lagerung und Kühlung über die Sortierung bis hin zur Verpackung und Etikettierung. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das Programm noch gezielter auf Innovation und Ressourcenschutz ausgerichtet.
- Hintergrundinformationen
- Antrags- und Auswahlverfahren
- Rechtliche Grundlagen
- Merkblätter und Formulare
Voraussetzungen und Verpflichtungen
- Investitionsstandort in Bayern
- Baugenehmigungsbescheid oder ein Genehmigungsbescheid nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Nachweis vertraglicher Bindungen mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen über 40 % der verarbeiteten Rohware für einen Zeitraum von 5 Jahren
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Nachweis, dass mit der Investition eine Energie und/oder Wassereinsparung einhergeht (mindestens 10 % Einsparung oder Nachweis aktuell technischer Stand)
- Zweckbindungsfrist (12 Jahre geförderte Bauten und bauliche Anlagen/fünf Jahre Maschinen, technische Einrichtungen sowie Geräte)
- Einzelne Vorhaben sind innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung durchzuführen
Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der EU aufnehmen, be- oder verarbeiten oder vermarkten, weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Millionen Euro erzielen und deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt.
Förderfähig sind Investitionen für die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechte Aufbereitung und Vermarktung in folgenden Sektoren:
- Tierische Erzeugnisse
- Milch- und Milcherzeugnisse
- Fleisch, einschließlich lebender Tiere
- Pflanzliche Erzeugnisse
- Mähdruschfrüchte
- Kartoffeln einschließlich Pflanzkartoffeln
- Obst und Gemüse
- Gärtnerische Erzeugnisse
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
- Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse ausschließlich zu Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
- bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen ausschließlich ökologisch erzeugte Produkte verarbeitet und vermarktet.
- Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
- bis zu 10 % für mittlere Unternehmen und
- bis zu 20 % für kleine und Kleinstunternehmen.
- Erforderliches Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 Euro
- Maximal möglicher Zuschuss 1,5 Mio. Euro
Mittelherkunft
- EU
- Bund
- Bayern
Antrags- und Auswahlverfahren
- Die Antragstellung ist ganzjährig bis zu den jeweils vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
- Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste aus den eingereichten Anträgen, die bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen vollständig eingereicht wurden.
- Die Rangliste basiert auf der erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der zurechenbaren Auswahlkriterien für das der Antragstellung zugrundeliegende Vorhaben ermittelt wurden.
- Alle Vorhaben, die die vorgegebene Mindestpunktzahl überschreiten, werden einer absteigenden, sortierten Reihung unterzogen.
- Ausgewählt werden die Projekte mit den höchsten Punkten, bis die für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebenen Mittel ausgeschöpft sind.
- Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen oder die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt.
Eine Antragstellung ist in der neuen GAP-Förderperiode, also voraussichtlich Mitte 2023, wieder möglich.
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Letzte Aktualisierung: August 2022
Wichtiger Hinweis:
PDF-Formulare nicht direkt im Browser bearbeiten, sondern herunterladen und dann in einem PDF-Editor (Acrobat Reader, PDF-XChange o.ä.) öffnen und ausfüllen.
Unterlagen zur Antragstellung
- Antrag Marktstrukturförderung 338 KB Dokument vorlesen
- Merkblatt zur Marktstrukturförderung 255 KB Dokument vorlesen
- Merkblatt zum Auswahlverfahren Marktstrukturförderung 115 KB Dokument vorlesen
- Merkblatt zur Definition der Unternehmensklassen 346 KB Dokument vorlesen
- Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsvorschriften 282 KB Dokument vorlesen
- Ergänzendes Merkblatt Metzger 57 KB Dokument vorlesen
- Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz 26 KB Dokument vorlesen
- Anlagenverzeichnis zum MSF-Antrag 563 KB Dokument vorlesen
- Formblatt Auswahlkriterien 1,0 MB Dokument vorlesen
- Formblatt Auswahlkriterien (Excel-Version) 18 KB
- Gliederung Wirtschaftlichkeitsgutachten 42 KB Dokument vorlesen
- Selbsterklärung KMU 1,0 MB Dokument vorlesen
- Kreditbereitschaftserklärung 425 KB Dokument vorlesen
- Übersicht Kostenangebote 640 KB Dokument vorlesen
- Erklärung Mitgliedschaft Erzeugerorganisation 968 KB Dokument vorlesen
- Erklärung Erzeugerorganisation 543 KB Dokument vorlesen
- Inhaltsregister Förderakt 87 KB Dokument vorlesen
Unterlagen zum Zahlungsantrag
- Zahlungsantrag zur Marktstrukturförderung (MSF) 981 KB Dokument vorlesen
- Merkblatt zur Auszahlung von Fördermitteln bei der Marktstrukturförderung (MSF) 282 KB Dokument vorlesen
- Belegliste zum Zahlungsantrag Marktstrukturförderung 76 KB
- Hinweisblatt - Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen 67 KB Dokument vorlesen
Hinweise/Karten zu den Auswahlkriterien
Ob Ihr Investitionsstandort in eines dieser Gebiete fällt, können Sie über den "Kartenviewer Agrar" ermitteln. Dort kann die jeweilige Gemarkung des Investitionsstandortes recherchiert und deren Zuordnung zur jeweiligen Gebietskulisse angezeigt werden.
Kurzanleitung zum Kartenviewer Agrar:
- Tragen Sie in "Suche nach Gemarkung bzw. Gemeinde" (unten) die Daten des Investitionsstandortes ein. Die Kartenansicht öffnet sich.
- Wählen Sie in "Ebenenauswahl" die "Benachteiligten Gebiete (ab 2019)" aus. Sie sind nun auf der Karte farbig markiert.
- Klicken Sie auf den Investitionsstandort: Informationen zum ausgewählten Standort werden angezeigt. Übernehmen Sie diese Informationen zur Beantragung im Auswahlverfahren.
Investitionen in Landkreisen und kreisfreien Städten unter 31.000 EUR Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner
Auswahlkriterium 8d) – Investitionen in peripheren und sehr peripheren Gemeinden
Investitionen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit negativer oder gleichbleibender Bevölkerungsentwicklung
Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen - Investition liegt in Landkreis oder kreisfreien Stadt mit hoher Arbeitslosigkeit (größer 3 %)
Weiterführende Informationen
Datum der Auswahlrunde | Plafond in Mio. Euro | Anzahl Anträge | Auswahlschwelle | Anzahl ausgewählter Vorhaben |
---|---|---|---|---|
30.04.2015 | 20 | 10 | 2,35 | 10 |
30.06.2015 | 15 | 7 | 2,35 | 7 |
30.09.2015 | 5 | 6 | 2,35 | 6 |
02.03.2016 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
15.06.2016 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
12.10.2016 | 6 | 4 | 2,35 | 4 |
15.02.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
10.05.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
05.07.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
08.11.2017 | 5 | 5 | 2,35 | 5 |
28.02.2018 | 6 | 4 | 2,35 | 4 |
18.04.2018 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
18.07.2018 | 6 | 6 | 2,35 | 6 |
17.10.2018 | 12 | 8 | 2,35 | 8 |
27.02.2019 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
08.05.2019 | 8 | 2 | 2,35 | 2 |
07.08.2019 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
06.11.2019 | 9 | 5 | 2,35 | 5 |
05.02.2020 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
29.04.2020 | 8,5 | 3 | 2,35 | 3 |
08.07.2020 | 13 | 2 | 2,35 | 2 |
14.10.2020 | 16 | 11 | 2,35 | 11 |
25.03.2021 | 10 | 8 | 2,35 | 8 |
27.05.2021 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
27.08.2021 | 6 | 7 | 2,35 | 7 |
21.12.2021 | 13 | 9 | 2,35 | 9 |
21.06.2022 | 15 | 5 | 2,35 | 5 |
28.07.2022 | 15 | 6 | 2,35 | 6 |
28.07.2022 | 9 | 1 | 2,35 | 1 |
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