Förderwegweiser
Ländlicher Straßen- und Wegebau
Die Ländliche Entwicklung fördert den Bau von bedarfsgerechten ländlichen Straßen- und Wegen auch außerhalb von Flurneuordnungen und Dorferneuerungen.
Förderfähig sind die Planung und Herstellung von Verbindungswegen zu Almen und Alpen, Einzelhöfen und Weilern sowie – soweit hierfür ein Gesamtkonzept vorliegt – von Feld- und Waldwegen.
Voraussetzungen
Im Ländlichen Straßen- und Wegebau sind förderfähig die Ausgaben für
- Architekten- und Ingenieurleistungen der Straßen- und Wegebauprojekte
- Kosten der Baumaßnahmen
Mittelherkunft
- Bund
- Bayern
Gefördert werden Ausgaben für
- Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentlich-rechtliche Wasser- und Bodenverbände oder vergleichbare Körperschaften des öffentlichen Rechts bis zu 65 %
- natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts bis zu 35 % (wenn die Wege dem Lückenschluss von Wegenetzen dienen und uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen)
Die Förderung kann erhöht werden
- bei der Umsetzung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes oder einer Lokalen Entwicklungsstrategie (im Rahmen von Leader)
Wichtiger Hinweis:
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Formulare
- Förderantrag 1,1 MB Dokument vorlesen
- Erklärung zum Förderantrag 1,1 MB Dokument vorlesen
- Anlagenübersicht "Wegebau" zum Förderantrag 1,1 MB Dokument vorlesen
- Verwendungsnachweis – Ländliche Entwicklung 205 KB Dokument vorlesen
- Unterlagen zum Verwendungsnachweis 1,1 MB Dokument vorlesen
- Belegliste zum Verwendungsnachweis (Excel-Datei) 14 KB
- Auszahlungsantrag 1,2 MB Dokument vorlesen
Weiterführende Informationen
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