Förderwegweiser
Ökoimkerei – Unterstützung der Zertifizierung
Die Förderung der Teilnahme am Kontrollverfahren soll Imkerinnen und Imkern den Einstieg in die ökologische Bienenhaltung erleichtern.
Ausführliche Informationen sind im Merkblatt "Förderung der Teilnahme am Kontrollverfahren" zu finden.
Förderung
- Ökologischen Imkereien kann die Teilnahme am Kontrollverfahren in Höhe von max. 200 € pro Jahr gefördert werden.
- Antragsberechtigt sind Imker mit Betriebssitz in Bayern, die nach der EG-Öko-Verordnung wirtschaften und von einer in Bayern zugelassenen und beliehenen Öko-Kontrollstelle kontrolliert werden.
Mittelherkunft
- Bayern
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: KomZF@fueak.bayern.de
Wichtiger Hinweis:
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Generell zu beachten
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Dokument vorlesen
- Rechtsvorschriften Subventionsgesetz 26 KB Dokument vorlesen
- Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer 650 KB Dokument vorlesen
- Merkblatt zur Förderung der Teilnahme am Kontrollverfahren für Öko-Imker 112 KB Dokument vorlesen
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