Agrarpolitik
Förderung
Mit den Förderprogrammen bietet die Bayerische Staatsregierung einen Anreiz zur Sicherung einer leistungsfähigen, umweltgerecht wirtschaftenden bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft.
Zudem soll eine qualitativ hochwertige Nahrungsmittelproduktion zu günstigen Preisen gewährleistet, die Gemeinwohlleistungen der Landwirte honoriert und die gesamte ländliche Entwicklung gefördert werden.
Förderprogramme
Mit ihren Förderprogrammen und den Ausbildungs- und Beratungsangeboten zeigt die Bayerische Staatsregierung, dass sie ihren Spielraum zur Sicherung einer leistungsfähigen, umweltgerecht wirtschaftenden bäuerlichen Landwirtschaft auch in Zukunft umfassend ausschöpft.
Die staatliche Förderung umfasst
- Entgelte für bestimmte extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen und landeskulturelle Leistungen,
- Ausgleichszahlungen für erschwerte Produktionsbedingungen und für Bewirtschaftungsauflagen,
- Investitionsbeihilfen,
- Beihilfen für gesundheitsbewusste Ernährung an Schulen.
Förderwegweiser
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Der Förderwegweiser liefert einen Überblick sowie ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Cross Compliance
Die Gewährung von Agrarzahlungen ist auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft. Über diese als "Cross Compliance" bezeichnete Verpflichtungen informiert eine Broschüre. Mehr
Entwicklung des ländlichen Raumes
ELER
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Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der EU. Dieser Fonds ist neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) eines der beiden Finanzierungsinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Mehr
EPLR Bayern 2020
Die Umsetzung der ELER-Förderung erfolgt dezentral durch die Mitgliedstaaten der EU auf der Grundlage sogenannter Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR). Das Programm EPLR Bayern 2020 gilt für den Förderzeitraum von 2014 bis 2020. Am 23. Dezember 2020 wurde die Förderperiode um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Mehr