Unternehmensführung
Verbundberatung in Bayern
Verbundberatung ist die vertraglich geregelte Zusammenarbeit von anerkannten nichtstaatlichen Beratungsanbietern mit der staatlichen Beratung auf Basis des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes.
- Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel
- Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen zur stofflichen und energetischen Nutzung
- Erhaltung und Entwicklung einer attraktiven Kulturlandschaft
- Anpassung an die neuen Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Gewässerschutz, Agrobiodiversität)
- Anpassung an die sich dynamisch verändernden Erfordernisse der Märkte
- Erzielung eines angemessenen Einkommens
Welche Ziele verfolgt die Verbundberatung?
Die staatliche Beratung bietet zusammen mit Partnern ein umfassendes Beratungsangebot aus einer Hand.
Die bayerischen Landwirte erhalten eine
- neutrale
- Anerkennung der nichtstaatlichen Beratungsanbieter
- Fachliche Vorgaben der Landesanstalten auf wissenschaftlicher Grundlage
- Wirtschaftliche Unabhängigkeit der nichtstaatlichen Beratungsanbieter
- bezahlbare
- Bereitstellung von Wissen und Informationen durch die Landesanstalten und Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Fortbildung der nichtstaatlichen Berater durch die Führungsakademie
- Förderung der Beratungsleistungen durch den Freistaat Bayern
- kompetente
- Fachlich gut qualifizierte, nichtstaatliche Berater
- Methodisch ausgebildete Berater
- Qualitätssicherung in der Beratung
- flächendeckende Beratung
- Bayernweites Beratungsangebot
- Vernetzung der staatlichen Berater mit den nichtstaatlichen Beratern
- Berater vor Ort
Was beinhaltet die Verbundberatung?
Beratungsanerkennungsrichtlinie (BerAnerkR) - Inhalte der Beratungsfelder siehe Anhang
Beratungsfelder
- Betriebszweigauswertung (BZA)
- Betriebsorganisation und Arbeitswirtschaft
- Gartenbau 1 und 2
- Hopfenbau
- Mastschweinehaltung
- Milchviehhaltung (inkl. Kälber und Jungvieh)
- Obstbau
- Ökologischer Gartenbau
- Ökologischer Landbau
- Pflanzenbau
- Rindermast
- Weinbau
- Zuchtsauenhaltung
- Landwirtschaftliche Bauberatung
Zuständigkeiten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Wer kann die Verbundberatung in Anspruch nehmen?
Wer bietet Verbundberatung an?
- Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung e. V.
- Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V.
- Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V.
- LBD Landw. Buchführungsdienst GmbH
- BBV LandSiedlung GmbH
- BBA-Beratung, Betreuung, Agrarstruktur GmbH
- Erzeugerring für Hochbaumschulpflanzen Bayern e. V.
- Erzeugerring für naturgemäßen Landbau e.V.