Finanzielle Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FORSTZUSR)

Die finanzielle Förderung der anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse (FZus) ist an deren Aufgaben nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) ausgerichtet. Im besonderen Maße findet dabei der Grundauftrag der Strukturverbesserung vor allem im kleinstrukturierten Privatwald Beachtung.

Aktualisiert am: 01.01.2026
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Holzfiguren sind mit einem roten Faden verbunden. Gemeinsam mit einem gedrechselten Baum stehen sie auf einem Baumstumpf. © Jan Böhm

Insbesondere die sogenannte "zweite Säule" wurde in der FZus-Förderung Schritt für Schritt gestärkt und weiterentwickelt (z. B. Mitgliederinformation über verschiedene Medien, Waldpflegeverträge, Mitwirkung in der Ausbildung des forstlichen Nachwuchses oder die Qualitätssicherung bei der Pflanz- und Saatgutbeschaffung). Dienstleistungen für ordentliche Mitglieder im Non-Profit-Bereich bilden die Förderschwerpunkte. Fördervoraussetzung ist die ausreichende und nachhaltige Ausstattung der Zusammenschlüsse mit Fachpersonal und forstfachlich qualifiziertem Personal. Personalabhängige Effizienzkriterien haben weitere Impulse zur Professionalisierung der Zusammenschlüsse gegeben.

FORSTZUSR 2026 tritt in Kraft (1. Januar 2026)

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine weitgehende Fortschreibung der FORSTZUSR 2021.

Die wohl ausfälligste Änderung ist die Anpassung der Fördersätze sowie die Vereinfachungen im Effizienzsystem. Die Fördersätze der "zweiten Säule" wurden um ca. 15 % erhöht. Dies soll die gestiegenen Kosten der FZus in diesen Bereichen berücksichtigen. Das bisherige gestaffelte Abschlagssystem bei nicht Erfüllung der Effizienzkriterien wurde vereinfacht. Die Ausbildung von Forstwirten durch die FZus wird attraktiver gestaltet.

Die Förderungen beruhen, abgesehen von 2.2.2. "Überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebotes", weiterhin auf Basis der De-minimis-Verordnung. Eine gültige De-Minimis-Erklärung ist bei Antrag der entsprechenden Fördertatbestände beizulegen. Der Antragsablauf bleibt hierbei gleich zur FORSTZUSR 2021.

FORSTZUSR 2026 - Downloads

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: N. Maushake) © StMELF
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