1. Wer bekommt Förderung?
Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen kann beantragen, wer Wald oder Flächen, die aufgeforstet werden sollen, bewirtschaftet. Auch drittes, forstfachlich qualifiziertes Personal, z. B. Mitarbeitende forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse oder forstliche Dienstleister, können für Sie Anträge beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einreichen.
2. Was muss ich beachten?
Sie beginnen Ihre geplanten Maßnahmen erst, nachdem Sie Ihren Förderantrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt und das offizielle Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben.
Die beantragte Fördersumme muss einen bestimmten Betrag je Maßnahme übersteigen.
Bei Maßnahmen mit Bindefrist, müssen die Auflagen zu denen Sie sich im Förderantrag verpflichtet haben über diesen Zeitraum eingehalten werden.
Antragstellende, die "angestelltes forstfachlich ausgebildetes Personal" haben, müssen die Unterlagen ohne Hilfe der Forstverwaltung erstellen. Bei allen anderen Antragstellenden kann die staatliche Revierleiterin bzw. der staatliche Revierleiter bei der Erstellung der Antragsunterlagen mitwirken.
3. Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Für die Beantragung und Abwicklung einer finanziellen Förderung durch den Freistaat Bayern, gehen Sie am besten nach diesen sechs Punkten vor:
Sie haben Fragen zu Ihrem Wald oder planen schon konkrete Maßnahmen, für die Sie staatliche Fördermittel beantragen wollen?
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit Ihrer Försterin bzw. Ihrem Förster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.Sie haben nach dem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Försterin bzw. Ihrem Förster beschlossen, Fördermittel für geplante Maßnahmen zu beantragen.
Dazu müssen Sie das Antragsformular für die geplanten Maßnahmen ausfüllen. Ihre Försterin bzw. Ihr Förster hält für Sie die notwendigen Formulare bereit und hilft Ihnen bei der Antragsstellung.Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen notwendigen Unterlagen abgesandt haben, bekommen Sie ein Schreiben mit der Bewilligung der Maßnahmen.
Beginnen Sie erst mit Ihrer Maßnahme, wenn Sie die offizielle Bewilligung vom Amt erhalten haben.
Wenn Sie die beantragten Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen haben, senden Sie eine Fertigstellungsanzeige an Ihre Försterin bzw. Ihren Förster. Das Formblatt für die Fertigstellungsanzeige erhalten Sie zusammen mit der Bewilligung. Vermerken und begründen Sie unbedingt, wenn die Maßnahme anders als in der Bewilligung festgelegt umgesetzt wurde!
Sobald Ihre Fertigstellungsanzeige am Amt vorliegt, wird dort geprüft, ob Sie die Maßnahmen entsprechend dem gemeinsam erstellten Arbeits- und Kulturplan abgewickelt und umgesetzt haben. Wenn keine Abweichungen von den vereinbarten Maßnahmen festgestellt werden, werden Ihnen die gewährten Fördermittel umgehend überwiesen.
4. Wann bekommt man keine Förderung?
Verstoß gegen waldgesetzliche Vorschriften
Folge behördlicher Auflagen
Einbringen ins Ökokonto
Auf mit Waldbäumen bestockten Flächen, die vorrangig landwirtschaftlichen Zwecken dienen
Maßnahme wird im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung durchgeführt
5. Weitere Hinweise zu Förderung:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
Im Rahmen verfügbarer Mittel ist Schwerpunktsetzung möglich
Mehrfachförderung ist ausgeschlossen
Allgemeine Nebenbestimmungen zur Förderung müssen beachtet werden
Weitere Informationen
Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.
Försterfinder