Finanzielle Förderung der Bewirtschaftung des Waldes (WALDFÖPR)

Mit dem waldbaulichen Förderprogramm (WALDFÖPR) bietet der Freistaat Bayern Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern für eine Vielzahl waldbaulicher Maßnahmen einen attraktiven Anreiz.

Aktualisiert am: 01.07.2025
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Waldumbau ist unser Ziel

Junge Lärchen- und Buchenkeimlinge mit Erdballen in farbigen Pflanzcontainern Jan Böhm

Die neu gefasste Richtlinie zur Förderung waldbaulicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald (WALDFÖPR 2025) ist ein wichtiger Baustein für die dringend notwendige Umstellung unserer Wälder hin zu klimatoleranteren Beständen (Waldumbau). Um den Herausforderungen gerecht zu werden, wurde bei der Fortschreibung der waldbaulichen Förderrichtlinie Wert auf noch mehr Praxisnähe und weniger Bürokratie gelegt. Mit der WALDFÖPR 2025 wird ein neues digitales Antragsverfahren eingeführt, außerdem erscheinen Neufassungen des dazugehörigen Merkblatts und der Förderhinweise. Beim klimaangepassten Waldumbau spielen das Saat- und Pflanzgut und seine Genetik eine entscheidende Rolle. Die Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen (HuV) stellen hierfür eine wesentliche Grundlage dar. Ihre Beratungsförsterin bzw. Ihr Beratungsförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berät Sie kostenfrei und ausführlich zu fachlichen Fragen und unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Antragsberechtigt sind Besitzerinnen und Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Die Unterlagen und wichtigsten Informationen können Sie dieser Seite sowie den ergänzenden Links entnehmen.

Hinweis zur Abwicklung einer waldbaulichen Fördermaßnahme

Die Antragstellung von waldbaulichen Fördermaßnahmen nach der WALDFÖPR 2025 ist ausschließlich digital über das Waldförderportal (WFP) in iBALIS möglich. Um sich in iBALIS anmelden zu können, sind eine Zugangsnummer (= gültige Betriebsnummer) und ein dazugehöriges Passwort (= PIN) notwendig. Wir bitten Sie, bereits rechtzeitig im Vorfeld einer Antragstellung zu klären, ob Sie bereits eine gültige Betriebsnummer und ein Passwort für iBALIS besitzen. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. bei Ihren zuständigen Revierdienst der Bayerischen Forstverwaltung.

Haben Sie eine Betriebsnummer?
  • Nein: Stellen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Zuteilung einer BNR bei ihrem AELF
  • Ja: Haben sich Ihre persönlichen Daten seit Zuteilung der BNR geändert?
    • Nein: Die BNR kann verwendet werden.
    • Ja: Stellen Sie einen Antrag auf Änderung der Adressdaten bei Ihrem AELF
Besitzen Sie eine gültige PIN (=Passwort) für iBALIS?
  • Nein: Beantragen Sie eine PIN beim LKV (erstmalig kostenlos, die wiederholte Zuteilung ist kostenpflichtig)
  • Ja: Dem Zugang und der Antragstellung im Waldförderportal steht nichts im Weg

WALDFÖPR 2025 - Antragstellung

WALDFÖPR 2025 - Downloads

WALDFÖPR 2025 - Förderhinweise

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: Nicole Maushake)
Unser Tipp:

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.

Försterfinder