Waldumbau ist unser Ziel

Die neu gefasste Richtlinie zur Förderung waldbaulicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald (WALDFÖPR 2025) ist ein wichtiger Baustein für die dringend notwendige Umstellung unserer Wälder hin zu klimatoleranteren Beständen (Waldumbau). Um den Herausforderungen gerecht zu werden, wurde bei der Fortschreibung der waldbaulichen Förderrichtlinie Wert auf noch mehr Praxisnähe und weniger Bürokratie gelegt. Mit der WALDFÖPR 2025 wird ein neues digitales Antragsverfahren eingeführt, außerdem erscheinen Neufassungen des dazugehörigen Merkblatts und der Förderhinweise. Beim klimaangepassten Waldumbau spielen das Saat- und Pflanzgut und seine Genetik eine entscheidende Rolle. Die Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen (HuV) stellen hierfür eine wesentliche Grundlage dar. Ihre Beratungsförsterin bzw. Ihr Beratungsförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berät Sie kostenfrei und ausführlich zu fachlichen Fragen und unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Antragsberechtigt sind Besitzerinnen und Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.
Die Unterlagen und wichtigsten Informationen können Sie dieser Seite sowie den ergänzenden Links entnehmen.
Hinweis zur Abwicklung einer waldbaulichen Fördermaßnahme
Die Antragstellung von waldbaulichen Fördermaßnahmen nach der WALDFÖPR 2025 ist ausschließlich digital über das Waldförderportal (WFP) in iBALIS möglich. Um sich in iBALIS anmelden zu können, sind eine Zugangsnummer (= gültige Betriebsnummer) und ein dazugehöriges Passwort (= PIN) notwendig. Wir bitten Sie, bereits rechtzeitig im Vorfeld einer Antragstellung zu klären, ob Sie bereits eine gültige Betriebsnummer und ein Passwort für iBALIS besitzen. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. bei Ihren zuständigen Revierdienst der Bayerischen Forstverwaltung.
Nein: Stellen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Zuteilung einer BNR bei ihrem AELF
Ja: Haben sich Ihre persönlichen Daten seit Zuteilung der BNR geändert?
Nein: Die BNR kann verwendet werden.
Ja: Stellen Sie einen Antrag auf Änderung der Adressdaten bei Ihrem AELF
Nein: Beantragen Sie eine PIN beim LKV (erstmalig kostenlos, die wiederholte Zuteilung ist kostenpflichtig)
Ja: Dem Zugang und der Antragstellung im Waldförderportal steht nichts im Weg
Ausführliche Informationen, weitere Links und Hilfestellung:
WALDFÖPR 2025 - Antragstellung
WALDFÖPR 2025 - Downloads
Anlagen zum Antrag
- Anlage zum Antrag - Situationsbeschreibung Pflanzung planmäßig [WALDFÖPR 2025] Downloadlink
- Anlage zum Antrag - Situationsbeschreibung Pflege [WALDFÖPR 2025] Downloadlink
- Anlage zum Antrag - Situationsbeschreibung Sonstiges [WALDFÖPR 2025] Downloadlink
- Anlage zum Antrag - Situationsbeschreibung Naturverjüngung [WALDFÖPR 2025] Downloadlink
Merkblatt
WALDFÖPR 2025 - Förderhinweise
Weitere Informationen

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.
Försterfinder